Die DGUV V3 Prüfung ist gesetzlich vorgeschriebener Leistungsbestandteil im Zuge von Reparaturmaßnahmen und seit mehreren Jahren fester Bestandteil der Streit systec-Dienstleistung. Die Leistungserweiterung betrifft die generelle Möglichkeit diesen Service aus dem Hause Streit systec beauftragen zu können. So bieten wir die folgenden Leistungsbausteine an:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Unternehmen dazu zu ermitteln, ob Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz existieren.
Je nach Bewertung ist es die Pflicht des Arbeitgebers, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, sowie die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit dieser Maßnahmen sicherzustellen. Die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 5 wird durch die BetrSichV für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln konkretisiert. Sie als Arbeitgeber sind zu unterschiedlichen, wiederkehrenden Prüfungen verpflichtet, welche sich zwischen 6 und 24 Monaten bewegen können.
Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 1 siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der §§ 3, 5 und § 5 Abs. 1 bis 3, §§ 6, 7 zuwiderhandelt. Dies kann mit Bußgeldern sowie bis zur persönlichen Haftung und einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Des Weiteren sind möglicherweise Unfall- und Berufsgenossenschaftliche Versicherungen nicht mehr gewährleistet.