Datenerhebung auf Vorrat ist verboten!
70 % aller wichtigen Daten befinden sich nach wie vor auf Papier – und landen oft einfach im Papierkorb. Datenschutz? Fehlanzeige! Was oft unter den Tisch fällt: Die Bestimmungen der DSGVO gelten auch für personenbezogene Daten auf Papier. Auch Ihre vorhandenen Unterlagen müssen den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung erweitert seit 25. Mai 2018 alle bisherigen Datenschutzprinzipien. Für Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, galt dieser Termin als Stichtag für die Umsetzung der neuen Vorgaben. Zusätzlich dazu wurde 2018 mit der Einführung der ISO/IEC 21964 die Vernichtung von Daten nun auch international standardisiert.
Die Lösung:
Integrieren Sie IDEAL Aktenvernichter in Ihr Datenschutzkonzept.
Nach der DSGVO müssen Sie nachweisen, dass Sie rechtskonform arbeiten und die Datenschutzvorgaben einhalten. Mit IDEAL Aktenvernichtern der erforderlichen Sicherheitsstufe schützen Sie sich vor hohen Bußgeldern und erhalten sich Ihren guten Ruf und das Vertrauen Ihrer Kunden.