Mit diesem selbstdurchschreibenden Arbeitsvertrag für alle Lohnempfänger wird das Arbeitsverhältnis umfassend geregelt. Besonderheiten: befristete oder unbefristete Beschäftigung möglich, Probezeitvereinbarung möglich, tarifliche oder außertarifliche Beschäftigung möglich, Monats-, Wochen- oder Stundenlohnangabe möglich und Ausschluss der Lohnfortzahlung bei erkranktem Kind.