Die Verwendung von Mitarbeiterfotos beispielsweise auf Ihrer Homepage oder in Ihrer Kundenbroschüre stellt einen datenschutzrechtlichen relevanten Vorgang dar. Dieser bedarf einer Rechtsgrundlage. Mit einer schriftlichen Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter, wie in unserem Formular zur Einwilligung in die Bildverwendung nach der Datenschutzgrundverordnung wiedergegeben, sind Sie insofern auf der sicheren Seite. Im Formular müssen Sie genau angeben, welche Bilder betroffen sind, zu welchem Zweck diese verwendet werden. Das Einverständnis des betroffenen Mitarbeiters müssen Sie per Unterschrift bestätigen lassen.