In der Regel besteht weiterhin die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Unterrichtung und Beratung innerhalb des Unternehmens. Um den Datenschutzbeauftragten in sein Amt zu bestellen und um die entsprechenden Verpflichtungen festzuhalten, können Sie unser Formular zur Benennung zum Datenschutzbeauftragten verwenden.
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